Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Flügelradtouristik organisierten und durchgeführten Eisenbahnfahrten sowie sämtliche von Flügelradtouristik in diesem Zusammenhang erbrachten sonstigen Leistungen (im Folgenden: Fahrt).
1. Vertragsschluss
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich durch Flügelradtouristik schriftlich zugestimmt wird. Mit Bestellung einer Fahrt erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte(n) Leistung(en) in Anspruch nehmen zu wollen. Flügelradtouristik ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Fahrtunterlagen und/oder der Buchungsbestätigung erklärt werden.
2. Leistungen und Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot von Flügelradtouristik, auf welche die Bestellung des Kunden Bezug nimmt. Im Falle von änderungen kann der Kunde dem Vertragsschluss binnen 7 Tagen nach Erhalt der Fahrtunterlagen bzw. der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 1 Tag vor Fahrtbeginn widersprechen.
3. Zahlungsbedingungen
Es gilt der zum Zeitpunkt des Fahrtbeginns gültige Mehrwertsteuersatz.
Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig.
Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls aber vor Fahrtantritt zu bezahlen. Zahlungen müssen direkt an Flügelradtouristik erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung.
Nach Ablauf der 10 Tage Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Fahrtunterlagen bzw. der Buchungsbestätigung in Verzug. Der Verzug tritt jedoch nicht ein, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Flügelradtouristik das Recht, die Bestellung des Kunden zu stornieren.
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Flügelradtouristik anerkannt wurden.
4. Leistungsänderungen
änderungen und Abweichungen einzelner Fahrtleistungen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Lokomotiven, Wägen, sowie des Streckenverlaufs nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Flügelradtouristik ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Flügelradtouristik.
Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich erfolgen.
5.2. Erklärt der Kunde den Rücktritt oder tritt er die Fahrt aus anderen Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 7 geregelten Fälle) nicht an, die von Flügelradtouristik nicht zu vertreten sind, kann diese einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Fahrtvorbereitungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Fahrtleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Fahrtunterlagen bzw. der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abfahrtsbahnhof einfindet.
5.3. Flügelradtouristik kann im Falle des Rücktritts folgende pauschalierte Rücktrittsgebühr vom Kunden verlangen:
bis 45 Tage vor Fahrtbeginn: 20%
vom 44. bis 30. Tag: 25%
vom 29. bis 15. Tag: 35%
vom 15. bis 8. Tag: 50%
vom 7. bis 1. Tag: 65%
am Tag des Fahrtbeginns oder bei Nichtantritt der Fahrt: 80%
des vereinbarten Fahrpreises.
5.4. Bis zum Fahrtbeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Flügelradtouristik. Diese kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Leistungserfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.5. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen für Rücktritts- und Umbuchungsgebühren gilt Ziffer 3 entsprechend, allerdings mit der Maßgabe, dass keine Zahlung vor Rechnungserhalt erfolgen muss.
6. Rücktritt durch Flügelradtouristik
6.1. Flügelradtouristik kann im Falle des Zahlungsverzugs vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsgebühr in entsprechender Anwendung der Ziffern 5.2 – 5.4. verlangen.
6.2. Flügelradtouristik kann unter folgenden Umständen bis 1 Woche vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten,
– bei Nichterreichen einer im Angebot oder der Buchungsbestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl; Flügelradtouristik informiert den Kunden in diesem Fall selbstverständlich unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann; bereits bezahlte Vergütungen werden umgehend zurückerstattet;
– wenn die Durchführung der Fahrt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Flügelradtouristik deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Fahrt, bedeuten würde; ein Rücktrittsrecht Flügelradtouristik besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände, beispielsweise aufgrund eines Kalkulationsfehlers, zu vertreten hat oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.
7. Außergewöhnlich Umstände – Höhere Gewalt
Wird die Fahrt durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände, wie beispielsweise Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnung oder ähnlichem, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Flügelradtouristik, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Flügelradtouristik zahlt in diesem Fall den Fahrtpreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Gewährleistung – Haftung
8.1. Dem Kunden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsrecht zu. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Fahrtpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Fahrt beruht auf einem Umstand, den Flügelradtouristik nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei:
-Schäden, die durch nicht sachgemäßes Bedienen und Behandeln von technischen Anlagen (Türen, Fenster etc.) seitens des Kunden entstehen.
-Schäden, die durch Zuwiderhandlung von Anweisungen des Veranstalters entstehen.
-Schäden, die seitens des Kunden durch Einnahme von Alkohol, Drogen etc. entstehen.
8.2. Vertragliche Ansprüche gegen Flügelradtouristik auf Ersatz von Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des doppelten Fahrtpreises beschränkt, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Flügelradtouristik herbeigeführt worden sind. Die Beschränkung der Haftung auf den doppelten Fahrtpreis gilt auch, soweit Flügelradtouristik für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3. Für alle gegen die Flügelradtouristik gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet sie bei Sachschäden bis 500,00 Euro.
8.4. Flügelradtouristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt worden sind.
8.5. Jeder Kunde ist bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung verpflichtet, etwaige Schäden zu vermeiden bzw. so gering als möglich zu halten.
8.6. Sollte ein Grund zur Beanstandung auftreten, ist dieser an Ort und Stelle unverzüglich dem Begleitpersonal von Flügelradtouristik mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, ist die Geltendmachung etwaiger hieraus resultierender Ansprüche ausgeschlossen.
8.7. Das Begleitpersonal ist nicht berechtigt, Ansprüche zu Lasten von Flügelradtouristik anzuerkennen.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
9.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Kunden sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt gegenüber Flügelradtouristik
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war.
9.2. Ansprüche des Kunden aus den ?? 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Fahrt dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren, dies gilt auch für Ansprüche von Flügelradtouristik.
10. Sicherheitshinweise
10.1. Das Betreten der Bahnanlagen geschieht auf eigene Gefahr; das Betreten der Gleise und der Gleisanlagen ist verboten.
10.2. Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist verboten.
Der Zug darf nur bestiegen oder verlassen werden, wenn und soweit er sich an einem Bahnsteig befindet oder auf besondere Anweisung von Flügelradtouristik.
Es dürfen keine Gegenstände aus dem Zug geworfen werden.
Es darf nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen geraucht werden.
Es ist stets auf ausreichenden Abstand zu allen Zügen und zu den Gleisanlagen zu achten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, beim Fotografieren.
Den Anweisungen des Zug- und Servicepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
11. Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen
Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch Flügelradtouristik.
12. Allgemeines
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.